Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Angebote

Angebote jeder Art sind freibleibend. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusagen von Vertretern, Beauftragten oder Angestellten, ebenso an diese erteilte Aufträge, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.

2. Preise

Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, bei Bahnsendungen frei Waggon Versandstation, im übrigen ab Lagerort der Ware. Bei allgemeinen Preiserhöhungen ist dem Verkäufer vorbehalten, die am Tage der Lieferung gültigen Tagespreise zu berechnen. Etwa vereinbarte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen kommen bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall. Etwaige Fracht- und Zolltariferhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.

3. Lieferzeit ohne Gewähr

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch ohne Verbindlichkeit. Die Liefermöglichkeit bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Diese gilt insbesondere bei der Lieferung von eingeführten Waren.

Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände berechtigen den Verkäufer in jedem Fall ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn die Verhinderung nur vorübergehend ist, oder zur Verlängerung der Lieferzeit. Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

4. Verpackung

Verpackung wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen. Die Abdeckung der Ware mit Planen erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers, wobei das Leihen von Planen besonders berechnet wird. Ist bei Waggonladungen die Abdeckung mit Planen nicht möglich und wegen der Beschaffenheit der Ladung mit Brettern aus der Ladung nicht zweckmäßig, so kann der Verkäufer die Abdeckung mit Schalbrettern vornehmen, die zum Tagespreis berechnet werden. Die Rücksendung von Planen ist vom Käufer stets frachtfrei vorzunehmen. Für etwaige Beschädigungen haftet in jedem Fall der Käufer.

5. Versand

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Versendung vereinbart ist.

6. Zahlung

Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart, sofort in bar zu erfolgen.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nicht. Bei Bestellung oder Abruf aus laufenden Verträgen kann der Verkäufer nach seinem Ermessen Sicherheitsleistungen verlangen.

7. Zahlungsverzug

Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, ist der Verkäufer, vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte, berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Auch kann er jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8. Schadenersatz

Soweit dem Verkäufer bei völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages gegen den Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht, ist der Käufer verpflichtet, mindestens in Höhe von 25 % des auf die nicht gelieferte Ware entfallenen Kaufpreises zu bezahlen; gleiches gilt für zurückgenommene Ware, wenn der Rücktritt vom Vertrag aus Gründen erfolgt, die der Käufer zu vertreten hat. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, einen Schadenersatzanspruch in größerer Höhe nachzuweisen; dem Käufer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, daß der Schaden in geringerer Höhe als 25 % entstanden ist.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nicht.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung der gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührenden Forderungen – einschließlich aller Nebenforderungen – bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die Ware darf nur im ordnungsmäßigen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet werden. Wird die Ware weiter veräußert, so steht die daraus entstehende Kaufpreisforderung bis zur Höhe des Rechnungsvertrages vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an, dem Verkäufer zu. Der Käufer tritt schon mit dem Vertragsabschluß diese zukünftigen Forderungen an den Verkäufer ab. Etwaige von einem dritten Erwerber an den Käufer geleisteten Zahlungen sind an den Verkäufer abzuführen. Soweit die abgetretene Forderung auch aus Lieferungen anderer Lieferanten herrührt, ist derjenige Teil der Forderung abgetreten, der sich auf die bewirkte Lieferung bezieht. Dieser Teilbetrag ergibt sich aus dem Wertverhältnis der Lieferung zu den Lieferungen anderer Lieferanten. Wird die Ware verarbeitet, so erwirkt der Verkäufer das Eigentum an der hergestellten Sache ohne Rücksicht darauf, ob der Wert der Verarbeitung oder Umbildung höher oder geringer ist als der Wert der gelieferten Ware. In diesem Fall besitzt der Käufer die Ware nur als Verwahrer des Verkäufers. Auf eine weitere Veräußerung einer solchen verarbeiteten Ware, zu der Käufer im gewöhnlichen Geschäftsgang ermächtigt ist, finden die Bedingungen des vorstehenden Absatzes entsprechende Anwendung.

Wird die Ware mit anderen beweglichen Sachen derart vermischt oder verbunden, daß sie wesentlicher Bestandteil der einheitlichen Sache wird, so entsteht Miteigentumsrecht im Verhältnis der Werte der verschiedenen Sachen. Auf die Weiterveräußerung einer solchen Sache finden die Bestimmungen über die Weiterveräußerung der gelieferten Ware entsprechende Anwendung.

Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur treuhänderischen Einziehung des Kaufpreises im eigenen Namen berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der Forderungen zu benennen und sie von der Abtretung der Forderungen in Kenntnis zu setzen. Die Abtretungen der Forderungen werden gegenstandslos, sobald der Käufer alle seine Schulden an den Verkäufer bezahlt hat.

Der vom Verkäufer bezüglich seiner Lieferungen gemachte Eigentumsvorbehalt geht auch dann nicht unter, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Alle Waren, an denen dem Verkäufer Alleineigentum oder Miteigentum zusteht, sind vom Käufer gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern. Sie sind soweit als möglich durch gesonderte Lagerung oder in anderer geeigneter Weise zu kennzeichnen. Zugriffe oder Pfändungen seitens Dritter sind dem Verkäufer sofort anzuzeigen. Der Käufer hat die Kosten der Intervention auf Verlangen vorzuschießen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen zur Feststellung der Drittschuldner, der Forderungsbeträge und der Fälligkeit, jederzeit unbeschränkte Auskunft zu erteilen und dem Verkäufer Einsicht in seine Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren. Bei Zahlungseinstellung kann der Verkäufer nicht nur seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sondern auch, ohne daß es der Setzung einer Nachfrist bedarf, seine Rechte aus § 326 BGB geltend machen, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer für den Kaufpreis Wechsel angenommen hat und diese fällig sind. Etwa noch vorhandene Waren haften auf jeden Fall für die Ansprüche des Verkäufers, gleichgültig, ob diese Waren bereits bezahlt sind. In diesem Fall stehen dem Verkäufer auch die Rechte aus § 46 Konkursordnung zu.

Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsrechts bzw. seines Miteigentumsrechts die Ware zurück, so ist der Käufer zur sofortigen spesenfreien und frachtfreien Rückgabe verpflichtet. Er haftet dem Verkäufer mindestens in Höhe von 25 %.

10. Mängel

Mängel der gelieferten Ware sind dem Verkäufer innerhalb fünf Tagen nach Eingang der Ware vor deren Verkauf bzw, vor deren Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Ladung. Die Mängelrüge hat auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluß.

Bis zur Erledigung einer Mängelrüge darf von der bemängelten Ware ohne Zustimmung des Verkäufers nichts weggenommen werden, andernfalls der Käufer seiner Mängelrüge verlustig geht. Unter "Ware" ist die ganze Lieferung zu verstehen oder ein Teil davon, soweit dieser in Bezug auf Abmessung, Herkunft und Güte eine geschlossene Einheit bildet. Der Käufer ist verpflichtet, die bemängelte Ware sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen. Er hat keinen Anspruch auf Verwahrungs- und sonstige Kosten.

Anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wird lediglich das Recht auf Nachbesserung und Ersatzlieferung eingeräumt. Schlägt das eine oder andere fehl, lebt das Recht auf Minderung oder nach ausdrücklichem Wunsch des Käufers auf Wandlung wieder auf.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, auch aus sogenannter positiver Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluß, unerlaubter Handlung oder zugesicherte Eigenschaften sind ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert. Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grobem Verschulden sowie gegenüber Nichtkaufleuten bei Zusicherungen.

Es wird keine Produkthaftung übernommen, die über die Gewährleistung der Zulieferer hinausgeht.

Sämtliche vom Verkäufer angebotenen Waren sind nach anerkannten Regeln der Technik in üblichen Herstellungsverfahren und unter Verwendung üblicher Zusätze hergestellt. Sollte nach Einkauf der Waren durch den Verkäufer der Verdacht aufkommen, daß durch die verkauften Waren oder bei ihrer Herstellung verwendete Zusätze gesundheitliche Gefahren oder Umweltunverträglichkeiten bestehen können, so haftet der Verkäufer hierfür nicht.

Abweichungen bis zu 10 % an den bestellten Mengen und Maßen bilden keinen Grund zu Beanstandungen, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet den Verkäufer von jeder Gewährleistungspflicht. Maß- und Mengendifferenzen bei direkten Importsendungen müssen innerhalb fünf Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche schriftlich unter Übersendung des Käuferaufmaßes mit einer eidesstattlichen Erklärung über die Richtigkeit des Aufmaßes bekanntgegeben werden.

11.

Die Hobel- und Profilbretter werden nach DIN 4072, 4073, 68126 und 68127 bearbeitet. Sie sind vor der Anbringung mit der Baufeuchte zu koordinieren. Eine Garantie in dieser Hinsicht kann nicht übernommen werden.

12. Zuschnitt und Maßtoleranzen

Zuschnitte werden nach den Angaben des Käufers ausgeführt. Der Verkäufer bemüht sich, die genaue Maßhaltigkeit und die Güte der Schnittkanten bei einer Toleranz von 3 mm nach oben und unten fachmännisch sicher zu stellen. Bei Kunststoffplatten oder bei kunststoffbeschichteten Platten kann der Verkäufer darüber hinaus nur im Rahmen seiner technischen und materialmäßigen Möglichkeiten um die genannte Toleranz bemüht sein. Hierauf ist durch Aushang in unserer Zuschnittabteilung zusätzlich hingewiesen.

Natur- und bearbeitungsbedingte Fehler bei Profilbrettern und Hobelware fallen nicht unter den Begriff eines Warenmangels.

13. Handelsgebräuche

Mangels anderer Vereinbarungen gelten für alle Angebote und Lieferungen die Gebräuche für den Verkehr mit Rundholz, Schnittholz und Holzhalbwaren vom 4. Februar 1950 bzw. für deutsche Sperrplatten im Inlandverkehr bei nordischer Importware die „Handelsgebräuche der Mitglieder des Vereins Deutscher Holzeinfuhrhäuser e. V.“, bei österreichischer Importware die österreichischen Sortierungsklassen- und Gütevorschriften.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz des Verkäufers, für die Lieferung der Versandort. Für die aus Lieferverträgen und anläßlich des Abschlusses von solchen entstehenden Streitigkeiten einschließlich derjenigen, die die Rechtsgültigkeit oder Anfechtbarkeit der Verträge zum Gegenstand haben, ist örtlich und sachlich ausschließlich das Amtsgericht Mühlhausen zuständig. Der Verkäufer behält sich außerdem vor, in solchen Fällen das Schiedsgericht für Holz in Deutschland anzurufen.

15. Andere Bedingungen

Andere Bedingungen die von den bestehenden abweichen und nicht ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich anerkannt sind, haben keine Gültigkeit.

16. Gültigkeit

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt.

17. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Frist: 14 Tage

Rücksendekosten: Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Widerrufsrecht: Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Nach Erhalt dieser Belehrung in Textform beginnt die Frist, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 §2 iVm §1(1)und(2)EGBGB, sowie unserer Pflichten gem. 312e (1) S.1 BGB iVm Artikel 246 §3EGBGB. Um die Widerrufsfrist zu wahren genügt die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGRO Holzhandel Andreas Groppe Vor dem Warthügel 1 99718 Greußen Fax. 03636/701220 agro-holzhandel@agro-holzhandel.de Das Widerrufsrecht gilt nicht für Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. - Ende der Widerrufsbelehrung –